Aufgaben und Pflichten

Aufgaben und Pflichten von Eltern und Lehrpersonen

Eltern

  • Sie sind für die  Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder besorgt.
  • Sie interessieren sich für den Schulunterricht ihrer Kinder. 
  • Sie nehmen an Elternabenden, Elterngesprächen, Schulbesuchen und Schulanlässen teil.
  • Sie fördern Umgangsformen, die das Zusammenleben in der Schule unterstützen.
  • Sie sorgen dafür, dass ihr Kind schulbereit ist, d.h. pünktlich, ausgeruht, ausgewogen ernährt, sauber und schulgerecht bekleidet ist.
  • Sie gestalten mit ihrem Kind einen geregelten Umgang mit Fernseher, Computer und elektronischen Spielgeräten.

Lehrpersonen und Eltern

  • Wir nehmen unsere Vorbildfunktion wahr.
  • Wir sorgen dafür, dass die Kinder die Schule als einen positiven Ort erleben.
  • Wir schaffen Bedingungen für einen disziplinierten Schulbesuch.
  • Wir unterstützen die Kinder beim Lernen.
  • Wir fördern die Achtung gegenüber Mitmenschen, der Umwelt und fremdem Eigentum.
  • Wir vermitteln den Kindern einen guten Umgang mit Grenzen und Freiräumen.
  • Wir helfen den Kindern beim Umgang mit Konflikten und Finden von konstruktiven Lösungen.
  • Wir führen offene Gespräche und informieren uns gegenseitig bei Problemen.
  • Wir halten uns an festgelegte Abmachungen und setzen sie um.

Lehrpersonen

  • Sie unterstützen die Eltern in der Erziehungsarbeit ihrer Kinder. 
  • Sie vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten gemäss dem kantonalen Lehrplan.
  • Sie sorgen für einen geregelten Schulbetrieb.
  • Sie fördern die Schülerinnen und Schüler durch angemessenes Fordern.
  • Sie informieren die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder.
  • Sie leiten in Zusammenarbeit mit den Eltern, Fachpersonen und den Behörden Fördermassnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ein.
  • Sie ergreifen Massnahmen gegenüber fehlbaren Schülerinnen und Schülern.