Disziplinarmassnahmen

Disziplinarmassnahmen werden getroffen, wenn andere erzieherische Massnahmen keine genügende Wirkung gezeigt haben.

Die Lehrperson ist für erzieherische Massnahmen im Rahmen des Schulalltages verantwortlich.

Die Schulleitung ist für Disziplinarmassnahmen zuständig und kann einen Verweis, eine erzieherische Aufgabe oder einen teilweisen oder vollständigen Ausschluss (höchstens zwei Wochen pro Schuljahr) von einer schulischen Aktivität aussprechen.

Wird die Schulleitung über einen Vorfall informiert, klärt sie den Sachverhalt ab und hört die Schülerin oder den Schüler sowie die Eltern an. Der Entscheid wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Das Schulinspektorat ist für weitere Disziplinarmassnahmen zuständig.