Schulsystem

Kindergarten

Der Besuch des Kindergartens ist für alle Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr erreicht haben, obligatorisch und dauert zwei Jahre. Die beiden Kindergartenjahre zählen zur obligatorischen Schulzeit und werden mit 1H und 2H (H = Harmos) bezeichnet. Bei besonderen Umständen kann eine Aufschiebung des obligatorischen Schuleintritts beantragt werden. Eine Vorverschiebung des Schuleintritts ist nicht möglich. Ein Kind tritt in der Regel im dritten Schuljahr in die erste Primarklasse ein. Im Schulkreis Kerzers werden in diesem Schuljahr sieben Kindergartenklassen geführt, drei an der Kreuzberg-, drei an der Niederriedstrasse und eine in Ried.

Primarschule

Die Primarschule (3H bis 8H) umfasst sechs Schuljahre, aufgeteilt in sechs Unterstufen-, sechs Mittelstufen- und sechs Oberstufenklassen.

Förderkonzept fair

Zu Gunsten der Integration hat die Primarschule Kerzers die Förderklassen auf Ende des Schuljahres 2019/20 aufgelöst. Informationen zur Förderungen und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler finden Sie im Förderkonzept fair. (Projekte)

Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen (NM)

Die Schule unterstützt und fördert Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf mit geeigneten Massnahmen. Dazu gehört die niederschwellige sonderpädagogische Massnahme, welche individuell oder in kleinen Gruppen und an unserer Schule wie im Förderkonzept fair beschrieben, angeboten wird. Werden die Grundanforderungen der Lernziele des Lehrplans in einem oder mehreren Fächern während mindestens zwei Semestern nicht erreicht, werden in der Regel individiuelle Lernziele vereinbart und eine Anmeldung für NM für die individuelle Förderung durch eine/n schulische/n Heilpädagogin/Heilpädagogen veranlasst. Die individuellen Lernziele können auch für erweiterte Lernziele vereinbart werden. Die reduzierten oder erweiterten Lernziele werden im Zeugnis vermerkt und mit einem Lernbericht erfasst. An der PS Kerzers besteht zusätzlich die Möglichkeit sich für Lernateliers anzumelden in denen gezielt und individuell in Kleingruppen in folgenden Bereichen gearbeitet wird: Arbeits- und Lernorganisation, Impuls- und Aufmerksamkeitskontrolle, Stärkung des Selbstwerts und im erweiterten Lernangebot. Die Unterstützung mit NM und individuellen Lernzielen erfolgt per Anmeldung.

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen (VM)

VM bietet den Schülerinnen und Schülern mit Anrecht auf Sonderschulmassnahmen die Möglichkeit, den Kindergarten oder die Schule in einer Klasse an ihrem Schulort zu besuchen. Dabei werden sie von einer Heilpädagogin, einem Heilpädagogen während gewissen Lektionen in der Klasse oder ausserhalb des Schulzimmers unterrichtet und fördernd unterstützt. Das Ziel dieser Schulungsform ist vor allem auch das Lernen voneinander und miteinander, sowie der Erhalt der sozialen Kontakte.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Der Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder findet im Kindergarten und der Unterstufe (1H bis 4H) integrativ (in der Klasse) statt. Dieser unterstützt die Schülerinnen und Schüler im Erwerb der Alltags- und Schulsprache, damit sie dem Regelunterricht selbständig folgen und erfolgreich lernen können.

Stundentafel

1H: 14 Lektionen Unterricht
2H: 24 Lektionen Unterricht
3H: 24 Lektionen, zwei Nachmittage Unterricht
4H: 26 Lektionen, drei Nachmittage Unterricht Der Abteilungsunterricht findet an den Nachmittagen statt.
5H-8H: 28 Lektionen, Mittwochnachmittag unterrichtsfrei
Lektionentafel LP21 - BKAD.pdf

Unterrichtszeiten

Es gelten folgende Blockzeiten: 08.10 bis 11.50 Uhr und 13.30 bis 15.10 Uhr.

Türöffnung

Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus betreten. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen vor und nach der Schule beträgt nach Schulgesetz 10 Minuten. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn höchstens 15 Minuten vor Schulbeginn auf dem Schulhausareal ist. Ausserhalb der Unterrichtszeiten obliegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

Gesetzliche Grundlagen

Der Schulbetrieb obliegt dem Kanton Freiburg beziehungsweise den gesetzlichen Grundlagen des neuen Schulgesetzes und des Reglements zum Gesetz über die obligatorische Schule vom 1. August 2016. Die Gemeinden Kerzers, Fräschels und Ried bilden einen Schulkreis. Das Schulreglement und die Gemeindeübereinkunft befinden sich auf der Schulwebsite.