Verkehrsregelungen

Rund um die Schulhäuser der Primarschule Kerzers gelten folgende Verkehrsregelungen:

Verkehrsregelung Schulhaus Vordere Gasse

An der Vorderen Gasse 1 herrscht auf Höhe des Schulhauses absolutes Halteverbot. Um die wartenden Kinder nicht unnötig zu gefährden ist die Einfahrt auf den Pausenplatz des Schulhauses während, sowie vor und nach dem Unterricht nicht erlaubt (Parkverbot von 7.00 bis 17.00 Uhr). Eltern, die ihr/e Kind/er ausnahmsweise mit dem Privatfahrzeug bringen oder abholen, benützen bitte den Parkplatz bei der Jugendarbeit (blaue Zone).

Parkplatz Schulanlage Vordere Gasse

Der Parkplatz steht von 7.00 bis 17.00 Uhr der Schule zur Verfügung und ist nur für Fahrzeuge mit Parkkarte erlaubt (wird nur an Lehrpersonen abgegeben). Wer sein Auto ohne Parkkarte parkiert, muss damit rechnen gebüsst zu werden.

Verkehrsregelung Schulhaus Niederriedstrasse

An der Niederriedstrasse herrscht auf Höhe des Schulhauses absolutes Halteverbot. Eltern, die ihr/e Kind/er ausnahmsweise mit dem Privatfahrzeug bringen oder abholen, benützen bitte den Parkplatz beim Friedhof.

Parkplatz Schulanlage Niederriedstrasse

Um die wartenden Kinder nicht unnötig zu gefährden ist die Einfahrt auf den Parkplatz beim Niederriedschulhaus nur für Autos mit Parkkarte erlaubt (wird nur an Lehrpersonen abgegeben). Für alle anderen Fahrzeuge steht der Parkplatz beim Friedhof zur Verfügung. Wer sein Auto ohne Parkkarte parkiert, muss damit rechnen gebüsst zu werden.

Verkehrsreglung Schulhaus Kreuzbergstrasse

Die Verkehrssituation an der Kreuzbergstrasse ist sehr eingeschränkt da der Schulbus vor dem Schulhaus anhalten muss damit die Schulkinder ein- oder austeigen können. Eltern, die ihre Kinder ausnahmsweise mit dem Privatfahrzeug bringen oder abholen, benützen bitte den Parkplatz beim Coop oder Widacker.

Parkplatz Schulanlage Kreuzbergstrasse

Der Parkplatz steht von 7.00 bis 17.00 Uhr der Schule zur Verfügung und ist nur für Fahrzeuge mit Parkkarte erlaubt (wird nur an Lehrpersonen abgegeben). Wer sein Auto ohne Parkkarte parkiert, muss damit rechnen gebüsst zu werden.


Empfehlungen der Kantonspolizei

Auf Grund fehlender Erfahrung und einer oftmals falschen Einschätzung des Verkehrs, sind Kinder besonders gefährdet. Als Eltern tragen Sie eine entscheidende Rolle: Ihren Schützling in Verkehrssicherheit zu erziehen. Indem Sie mit gutem Beispiel vorangehen, helfen Sie dem Kind, sich im Verkehr korrekt zu verhalten.

Am besten zu Fuss ... Indem Sie ihr Kind zu Fuss zur Schule begleiten, kann es seine ersten Erfahrungen sammeln:

  • Wählen Sie den sichersten Weg und begehen Sie diesen mehrmals zusammen. Machen Sie ihr Kind auf potenzielle Gefahren aufmerksam;
  • Beginnen Sie damit früh genug: in der Eile steigt das Unfallrisiko;
  • Lernen Sie dem Kind die Regel „Warte, luege, lose“ bis die Fahrzeuge vollkommen stillstehen: erst dann darf die Strasse überquert werden. 


Mit dem Velo
Achtung auf das Alter! Auch wenn nach dem Gesetz Kinder ab 6 Jahren eine Hauptstrasse alleine benützen dürfen, werden sie erst in der 6. Klasse HarmoS über die Verkehrsregeln unterrichtet. Jüngere Kinder sind nicht in der Lage, in allen Situationen angemessen zu reagieren und alle Bewegungen zu koordinieren um einzuspuren.  

  • Nur gesetzeskonforme Velos sind auf öffentlichen Strassen zugelassen;
  • Ein geeigneter, korrekt sitzender Velohelm sollte ständig getragen werden;
  • Die Trottoirs sind den Fussgängern vorbehalten. Vom Fahrrad steigen!


Gesehen werden
Das Tragen von hellen und kontrastreichen Kleidern erhöht die Sichtbarkeit tags wie nachts. Sobald die Helligkeit nachlässt, ist es vorteilhaft, reflektierendes Material zu tragen. Damit erhöht sich die Distanz, aus der Sie gesehen werden um 100 m. Jeder zweite Unfall könnte verhindert werden, hätte der Lenker 1 Sekunde mehr Reaktionszeit. Denken Sie beim nächsten Einkauf daran (Jacke, Schuhe, Schulsack,..).

Mit dem Auto
Verzichten Sie so oft wie möglich darauf, Taxi zu spielen. Jedes zusätzliche Auto in der Nähe des Schulhauses stellt eine Gefahr mehr für die anderen Schüler dar. 

  • Führen Sie Kinder wenn möglich auf dem Rücksitz mit;
  • Vergewissern Sie sich, dass alle Mitfahrer korrekt gesichert sind (Gurte, Sitzerhöhung, Kopfstütze); 
  • Halten Sie nicht irgendwo und irgendwie an, sondern benützen Sie die vorgesehenen Plätze für das Aus- und Einsteigen des Kindes. Lassen Sie es auf der Seite des Trottoirs aus- und einsteigen. Vergewissern Sie sich vor dem Wegfahren, dass sich niemand um das Auto herum aufhält und fahren Sie wenn möglich vorwärts davon.
  • Gewähren Sie den Fussgängern immer den Vortritt und halten Sie vollständig an;
  • Befolgen Sie die Zeichen der Schülerpatrouilleure.


Eltern, die Kantonspolizei zählt auf Sie:
Vernachlässigen Sie die Sicherheit Ihrer Kinder nicht!