Aufgaben und Pflichten von Eltern und Lehrpersonen
Eltern
- Sie sind für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder besorgt.
- Sie interessieren sich für den Schulunterricht ihrer Kinder.
- Sie nehmen an Elternabenden, Elterngesprächen, Schulbesuchen und Schulanlässen teil.
- Sie fördern Umgangsformen, die das Zusammenleben in der Schule unterstützen.
- Sie sorgen dafür, dass ihr Kind schulbereit ist, d.h. pünktlich, ausgeruht, ausgewogen ernährt, sauber und schulgerecht bekleidet ist.
- Sie gestalten mit ihrem Kind einen geregelten Umgang mit Fernseher, Computer und elektronischen Spielgeräten.
Lehrpersonen und Eltern
- Wir nehmen unsere Vorbildfunktion wahr.
- Wir sorgen dafür, dass die Kinder die Schule als einen positiven Ort erleben.
- Wir schaffen Bedingungen für einen disziplinierten Schulbesuch.
- Wir unterstützen die Kinder beim Lernen.
- Wir fördern die Achtung gegenüber Mitmenschen, der Umwelt und fremdem Eigentum.
- Wir vermitteln den Kindern einen guten Umgang mit Grenzen und Freiräumen.
- Wir helfen den Kindern beim Umgang mit Konflikten und Finden von konstruktiven Lösungen.
- Wir führen offene Gespräche und informieren uns gegenseitig bei Problemen.
- Wir halten uns an festgelegte Abmachungen und setzen sie um.
Lehrpersonen
- Sie unterstützen die Eltern in der Erziehungsarbeit ihrer Kinder.
- Sie vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten gemäss dem kantonalen Lehrplan.
- Sie sorgen für einen geregelten Schulbetrieb.
- Sie fördern die Schülerinnen und Schüler durch angemessenes Fordern.
- Sie informieren die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder.
- Sie leiten in Zusammenarbeit mit den Eltern, Fachpersonen und den Behörden Fördermassnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ein.
- Sie ergreifen Massnahmen gegenüber fehlbaren Schülerinnen und Schülern.